HOTOM Werbeartikel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Allgemeines

Diese Bestimmungen gelten für alle Kaufverträge von HOTOM Werbeartikel, sowie bei laufender Geschäftsbeziehung auch ohne Hinweis für alle geschäftlichen Kontakte. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Verträge und Vereinbarungen, insbesondere soweit Sie diese Bedingungen ändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit HOTOM Werbeartikelkommt erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung durch HOTOM Werbeartikel oder mit Auslieferung der Ware zustande. Die automatische Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail ist keine Annahmeerklärung von HOTOM Werbeartikel, sondern dient lediglich der Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung.

3. Angebote, Verträge, Vereinbarungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt auch für Abmachungen, die mündlich oder schriftlich durch unseren Außendienst getroffen werden. Nicht erfolgte schriftliche Ablehnung gilt nicht als Zustimmung. Angebote aus unseren Verkaufsunterlagen (Katalogen, Flyern, Mailings etc.), sind ebenfalls unverbindlich und freibleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die angebotenen Artikel richten sich nur an Käufer, die die Waren ausschließlich in ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Mit der Bestellung versichert der Käufer, dass die bestellten Artikel ausschließlich zu den vorbezeichneten Zwecken verwendet werden. Für alle unsere angebotenen Artikel gilt grundsätzlich „Zwischenverkauf vorbehalten“.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die von HOTOM Werbeartikel für den jeweiligen Liefertag bestätigten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind zahlbar unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge. Bei Überschreitung des Ziels setzt Zahlungsverzug ohne weiteres ein. Erstgeschäfte werden in der Regel per Vorkasse abgewickelt.

Fälligkeit: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt fällig nach Übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werks oder nach Leistung der Dienste. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist (z.B. Erstellung von Konzepten), sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils monatlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.  Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung können 2 % Skonto abgezogen werden, nach 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag rein netto fällig.

Bei Aufträgen ab 20.000 Euro ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes nach erfolgter Produktfreigabe zu leisten.
Ein Skontoabzug kann nicht vorgenommen werden, wenn sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredere-Abkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist.

Bei Zahlungsverzug des Kunden behalten wir uns vor, Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Sätzen für kurzfristige Kredite, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen.

Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von HOTOM Werbeartikel bis der Käufer sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit HOTOM Werbeartikel, einschließlich aller Nebenforderungen bezahlt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Forderung an uns ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die gelieferte Ware oder die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen.

 
Die in unserem Eigentum stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten.Ist der Kunde mit einer oder mehrerer Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Ware verfügen. Bei Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Vergleichs oder Konkursverfahrens werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Ausstehende Lieferungen werden in diesem Fall nur noch gegen Vorkasse ausgeführt. Weiter können wir nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5. Lieferung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die von uns genannten Preise gelten ab Lager oder im Streckengeschäft ab Werk netto/netto.
Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über.
Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen.

Für alle Lieferungen, auch ins Ausland, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Export unserer Ware durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der BRD übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

6. Lieferzeit
Liefertermine oder Fristen die unverbindlich oder verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab dem Tag, an dem die Ware das Lager oder Werk verlassen hat. Falls eine Lieferfrist vereinbart wurde, verlängert sich diese, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

Ereignisse wie höhere Gewalt oder von uns nicht zu vertretene Störungen des eigenen Betriebs, der Betriebe unserer Lieferanten oder von Beförderungseinrichtungen berechtigen uns, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Hat HOTOM Werbeartikel einen Liefertermin um mehr als 20 Tage überschritten, muss der Kunde HOTOM Werbeartikel schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese Nachfrist fruchtlos steht dem Kunden lediglich das Rücktrittsrecht vom einzelnen Liefervertrag zu.  Der Rücktritt ist unverzüglich schriftlich zu erklären. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es kann HOTOM Werbeartikel grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

 

7. Transport/Lagerung der Ware
Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg auswählen. Bei unfreiem Versand geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer hat bei Eingang die Ware unverzüglich gründlich zu prüfen.

Kundeneigentum, das bei HOTOM Werbeartikel lagert, ist grundsätzlich nicht versichert.


8. Gewährleistung und Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Im Übrigen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen -außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schadenauslösenden Ereignis tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

Etwaige Reklamationen sind vom Käufer innerhalb von einer Woche Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden von HOTOM Werbeartikel nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt werden konnten.

HOTOM Werbeartikel muss die tatsächliche Möglichkeit haben die reklamierte Ware zu prüfen. HOTOM Werbeartikel verpflichtet sich, fristgemäß vorgebrachte Reklamationen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen und gegebenenfalls in dem von ihm anerkannten Umfang eine Gutschrift zu erstellen. Dem Käufer steht lediglich das Recht auf Minderung zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung und Schadensersatz, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. Andruckmuster, Druckunterlagen, Korrekturen
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Drucke sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Wird bei Druckaufträgen auf ein original Andruck-/Ausfall-Muster verzichtet, kann für die Ausführung, Farbgenauigkeit etc. keine Gewährleistung übernommen werden und somit sind diese von Reklamationen ausgeschlossen. Muster oder Vorschläge die von uns gefertigt werden, bleiben unser körperliches und geistiges Eigentum. Das von uns gelieferte Erzeugnis darf nicht vervielfältigt oder Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. Werkzeuge, Stickkarten und Klischees/Siebe bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in anteilmäßig Rechnung gestellt und bezahlt werden. Die Vervielfältigung uns zur Verfügung gestellter Unterlagen geschieht auf Verantwortung des Bestellers. Wir lehnen jede Haftung für eventuelle Verletzung fremder Urheberrechte ab.

10. Muster

Mustersendungen werden ausschließlich gegen Berechnung geliefert. Bei Sondervereinbarungen können Muster nur in einwandfreiem, unbenutztem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen werden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Friedberg/Hessen. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten Friedberg/Hessen als Gerichtsstand vereinbart.


12. Schlussbestimmungen

Vorstehende Bedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Durch Auftragserteilung erklärt sich der Käufer stillschweigend mit den Bedingungen einverstanden und verzichtet auf Einhaltung seiner eigenen gegebenenfalls anderslautenden Vertragsbedingungen.

 

Sollte eine Bestimmung oder Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung davon nicht berührt. Es soll dann das gelten, was der gewollten Bestimmung oder Vereinbarung am ehesten entspricht.

Stand: 01.04.2012 HOTOM Werbeartikel Pfingstweide 2, 61169 Friedberg

HOTOM Werbeartikel - Thomas Hohmann - 61169 Friedberg  | info@hotom.de - Tel. +49 (0)6031 / 169458 -0